Moderater Anstieg der Abfallgebühren im Schwalm-Eder-Kreis
Seit 2007 sind die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen im Schwalm-Eder-Kreis konstant. Jetzt hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis (ZVA) nach 18 Jahren erstmals wieder eine Anpassung der Gebührensätze beschlossen.
“Über nahezu zwei Jahrzehnte ist es uns gelungen, Kostensteigerungen aufzufangen”, berichtet Landrat Winfried Becker, Vorsitzender des ZVA-Vorstandes, “in 2025 kommen wir jedoch um eine moderate Anpassung nicht herum.”
Von 9,20 € auf 10,10 € steigt ab Januar 2025 die monatliche Gebühr für die 3-wöchentliche Leerung der 80-l Restmülltonne. In der Gebühr sind auch die Kosten für die Leerung der Bio- und der Altpapiertonne sowie die Sperrmüllsammlung enthalten. Die Grundgebühr je Wohneinheit steigt von derzeit 4,70 € um 46 Cent auf 5,16 € je Monat.
Dass der Verband über einen so langen Zeitraum keine Anpassung bei den Gebühren vornehmen musste, ist laut Winfried Becker außergewöhnlich und hat verschiedene Ursachen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Gebührenstabilität hat die Zusammenarbeit der Landkreise Schwalm- Eder und Marburg-Biedenkopf bei der Entsorgung der Abfälle geleistet. Neben den Einsammlungskosten sind die Entsorgungsgebühren ein ganz wesentlicher Kostenfaktor für den ZVA. Nachdem die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) als gemeinsamer Verband 2011 die Entsorgung der Abfälle aus beiden Landkreisen übernommen hat, konnten Synergieeffekte genutzt werden, von denen auch der ZVA profitiert.
Zudem hat sich die Entwicklung im Altpapierbereich positiv auf die Kosten des ZVA ausgewirkt. Seit August 2012 beteiligt die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda den ZVA an den Vermarktungserlösen, die beim Verkauf des Altpapiers erzielt werden. “Die ALF hat durch eine Zusammenarbeit mit 10 nord- und mittelhessischen Kommunen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hervorragende Kondi- tionen erzielen können, so dass ein Teil der Vermarktungserlöse an den ZVA ausgeschüttet werden kann”, freut sich Landrat Becker. Zudem hat die Kostenbeteiligung des Dualen Systems bei der Einsammlung des Altpapiers in den letzten Jahren für finanzielle Entlastung beim ZVA gesorgt. Die
Dualen Systeme nutzen für die Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) die kommu- nalen Altpapiertonnen mit und beteiligen sich seit einigen Jahren an den Einsammlungskosten, so dass der ZVA seither nur noch 51% zahlen muss.
Die Synergien und positiven Effekte sind nach Aussage von Becker aber nunmehr weitgehend ausgeschöpft. Bereits der Jahresabschluss 2023 des ZVA fiel negativ aus. Auch 2024 rechnen die Verantwortlichen mit einem Defizit. Beide Defizite können noch durch Gebührenüberschüsse der Vorjahre ausgeglichen werden, für 2025 ist jedoch eine Anpassung der Gebührensätze unumgänglich.
Insbesondere die neu eingeführte CO2-Abgabe führt zu einer deutlichen Erhöhung der Kosten, die der ZVA für die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll an die ALF zahlen muss. Die CO2-Abgabe wird seit 01.01.2024 auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auch bei der Ver- brennung von Abfällen erhoben, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern.
Die CO2-Abgabe wird in den nächsten Jahren weiter steigen und neben den Energie- und Lohnkosten Auswirkungen auf die Gebühren in den kommenden Jahren haben.
Einen so außergewöhnlich langen Zeitraum mit stabilen Abfallgebühren werden wir wohl nicht wieder bekommen” ist sich Becker sicher. Dennoch blickt der Landrat optimistisch in die Zukunft, denn die ALF hat durch Verträge die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll sowie Bioabfall langfristig zu guten Konditionen abgesichert. Zumindest die reinen Entsorgungskosten sollten daher für den ZVA weitge- hend konstant bleiben. Neben der CO2-Abgabe wird die in 2025 anstehende europaweite Ausschreibung der Abfalleinsammlung, die der ZVA Anfang des Jahres veröffentlichen will, wesent- lichen Einfluss darauf haben, ob und wann eine erneute Gebührenanpassung notwendig wird.
Die vollständige Pressemitteilung sowie die Tabelle mit den Gebühren finden Sie hier.