Leonard Schirk und Andreas Plaicher ergänzen das Team der Bienensachverständigen für den Schwalm-Eder-Kreis
Mit der Ernennung von Andreas Plaicher und Leonard Schirk sind im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort fünf Bienensachverständige tätig. In Abstimmung mit dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises erfüllen die Bienenschutzbeauftragten vielfältige Aufgaben für die Imker im Kreisgebiet.
Ende Juni 2024 wurden Andreas Plaicher aus Willingshausen und Leonard Schirk aus Frielendorf zu Bienensachverständigen bestellt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte Amtstierärztin Anna-Lena Schmidt die Ernennungsurkunden. Andreas Plaicher und Leonard Schirk ergänzen somit das Team der Bienensachverständigen für den Schwalm-Eder-Kreis um die langjährigen Bienensachverständigen Thomas Lohr aus Wabern, Manfred Meyer aus Borken (Hessen) und Jörg Seligmann aus Gilserberg.
Die Bienensachverständigen unterstützen und beraten das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises bei der Feststellung und Bekämpfung von Bienenseuchen. Sie werden auf Anweisung des Veterinäramtes bei meldepflichtigen Bienenkrankheiten und im Seuchenfall, insbesondere bei Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, tätig.
Die vielseitige Aufgabenstellung der Bienensachverständigen erfordert umfangreiche imkerliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ausreichende Erfahrungen in der Bienenzucht und -haltung. Ein Grundwissen über Bienenkrankheiten, insbesondere der anzeigepflichtigen Bienenseuchen, ist erforderlich. Bienensachverständige müssen sich vor ihrer Bestellung am Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) – Bieneninstitut Kirchhain ausbilden und sich regelmäßig fortbilden lassen.
Im Anschluss an eine erfolgreiche Ausbildung obliegen den Bienensachverständigen nach Weisung der Amtstierärzte vielfältige Aufgaben wie unter anderem die Überwachung und Durchführung von Seuchenbekämpfungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Untersuchungen und Probenentnahmen an Bienenbeständen, Feststellung und Schätzung von Seuchenschäden oder die Beratung und Unterweisung der Imker über Seuchenprophylaxe und Bestandshygiene.
Bienensachverständige werden nach den Vorschriften des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz durch den Landrat beziehungsweise Ersten Kreisbeigeordneten eines Landkreises auf Vorschlag der Imkerverbände sowie nach erfolgter Ausbildung ernannt.
Die Kontaktdaten der Bienensachverständigen können über das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer 05681/775 5308 oder unter veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de erfragt werden.