Haushaltssatzung 2020
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
des Schwalm-Eder-Kreises
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), hat der Kreistag am 29. Juni 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt | 2020 | ||
im ordentlichen Ergebnis | |||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 245.623.263 EUR | ||
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 243.428.014 EUR | ||
mit einem Saldo von | 2.195.249 EUR | ||
im außerordentlichen Ergebnis | |||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | ||
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | ||
mit einem Saldo von | 0 EUR | ||
mit einem Überschuss von | 2.195.249 EUR | ||
im Finanzhaushalt | 2020 | ||
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 4.565.365 EUR | ||
und dem Gesamtbetrag der | |||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 29.992.057 EUR | ||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 62.312.089 EUR | ||
mit einem Saldo von | -32.320.032 EUR | ||
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 36.075.732 EUR | ||
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 8.239.300 EUR | ||
mit einem Saldo von | 27.836.432 EUR | ||
mit einem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des HHJ von | 81.765 EUR |
festgesetzt.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
2020 | |||
auf | 36.075.732 EUR | ||
festgesetzt. | |||
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds | |||
| 0 EUR | ||
| 2.540.000 EUR | ||
enthalten. | |||
[Nachrichtlich: Umschuldung | 2.885.600 EUR] |
(2) Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr 2020 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
2020 | ||
auf | 5.536.000 EUR | |
festgesetzt. |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird
2020 | ||
auf | 25.000.000 EUR | |
festgesetzt. |
§ 5
Hebesätze der Kreis- und Schulumlage
1. Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden wie folgt festgesetzt.
2020 | |
a) Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden | 28,90 v.H. |
b) Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden | 18,00 v.H. |
[S 46,9 v.H.] |
der Umlagegrundlagen nach § 37 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz festgesetzt,
2. Die Umlagen werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 15. eines jeden Monats fällig. Bei Entrichtung der Kreis- und Schulumlage nach dem Fälligkeitstag erfolgt eine Verzinsung nach § 54 Finanzausgleichsgesetz.
§ 6
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
- Nach § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit § 100 HGO dürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen geleistet bzw. Verpflichtungen eingegangen werden, wenn der Kreistag vorher zugestimmt hat.
Lediglich bei unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Kreisausschuss die Zustimmung zur Leistung erteilen.
- Für „unerhebliche“ überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGO werden erklärt:
alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind
und darüber hinaus
- alle überplanmäßigen Aufwendungen, die den Haushaltsansatz um nicht mehr als 10.000 EUR oder 50 % überschreiten, höchstens jedoch 75.000 EUR im Einzelfall,
- alle außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 EUR im Einzelfall,
- alle überplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen die den Haushaltsansatz um nicht mehr als 10.000 EUR oder 50 % überschreiten, höchstens jedoch 75.000 EUR im Einzelfall und
- alle außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR im Einzelfall.
3. In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Kreistages erforderlich.
4. Gemäß § 29 Abs. 1 HKO wird der Kreisausschuss ermächtigt, über den Abschluss von Kaufverträgen für den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken im Wert bis zu 50.000 EUR je Einzelfall im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel allein zu entscheiden, es sei denn, es handelt sich um Fälle von grundsätzlicher Bedeutung und/oder mit erheblichen Folgelasten.
§ 9
Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§ 102 Abs. 5 HGO) dürfen, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird, mit vorheriger Zustimmung des Kreisausschusses eingegangen werden, wenn sie geringfügig sind. Als geringfügig gelten Überschreitungen um bis zu
50 % bei Verpflichtungsermächtigungen bis zu 100.000 EUR und
25 % bei Verpflichtungsermächtigungen über 100.000 EUR.
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gelten bis zu einem Betrag von 50.000 EUR im Einzelfall als geringfügig.
In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung des Kreistages erforderlich.
34576 Homberg (Efze), 29. Juni 2020 DER KREISAUSSCHUSS
DES SCHWALM-EDER-KREISES
gez. BECKER
Landrat
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020
Aufgrund des § 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBL. I 2005 Seite 183 ff), Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), in Verbindung mit § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I 2005 Seite 142 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes), in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBL. I 1989, Seite 154 ff) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat der Kreistag am 29.06.2020 beschlossen:
1. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wird
a ) im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 3.556.600 €
in den Aufwendungen auf 3.556.600 €
b) im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen auf 266.000 €
in den Ausgaben auf 266.000 €
festgestellt.
2. Die im Erfolgsplan veranschlagten Einzelansätze sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Im Vermögensplan sind die Ausgabenansätze für verschiedene Vorhaben gegenseitig deckungsfähig (§ 17 Abs. 8 EigBGes)
4. Eine Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögensplanes ist nicht vorgesehen.
5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Aufwendungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
7. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes hat den Entwurf des Wirtschaftsplanes in ihrer Sitzung am 06.02.2020 festgestellt.
8. Es gilt der vom Kreistag als Teil des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenplan.
34576 Homberg (Efze), 29.06.2020
DER KREISAUSCHUSS
DES SCHWALM-EDER-KREISES
gez. BECKER, Landrat
Die vorstehende Haushaltssatzung des Schwalm-Eder-Kreises sowie der Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung des Schwalm-Eder-Kreises sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung
1. die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Schwalm-Eder-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von -18.037.732 EUR (in Worten: „Achtzehn Millionen siebenunddreißigtausend siebenhundertzweiunddreißig Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von -5.536.000 EUR (in Worten: „Fünf Millionen fünfhundertsechsunddreißigtausend Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
3. die Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von -25.000.000 EUR (in Worten: „Fünfundzwanzig Millionen Euro“) gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
RPKS – Z5-33c 06/61-2017/11 Kassel, 17. September 2020
Siegel Regierungspräsidium Kassel
gez. Dr. Wachter, Regierungsvizepräsident
Der genehmigte Haushaltsplan des Schwalm-Eder-Kreises für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit sämtlichen Anlagen sowie dem Beteiligungsbericht zur Einsichtnahme vom 1. bis 2. Oktober 2020 sowie vom 5. bis 9. Oktober 2020 während der Dienststunden in der Bürgerinformation des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6 (Raum A 031), öffentlich aus.
Hinweis:
Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.schwalm-eder-kreis.de über die Menüpunkte
a) Bürgerservice - Dienstleistungen - Haushaltsplanung und Haushaltsausführung - 2020
oder
b) Bürgerservice – Dienstleistungen – Beteiligungsberichte
einzusehen.
34576 Homberg (Efze), 22. September 2020
DER KREISAUSSCHUSS
DES SCHWALM-EDER-KREISES
gez. BECKER
Landrat
Öffentliche Bekanntmachung