Ausschüsse
Paragraf 33 Hessische Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit Paragraf 62 Hessische Gemeindeordnung regelt das Recht des Kreistages zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse zu bilden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bildung eines Finanzausschuss, dem im Zuge der Corona-Pandemie weitergehende Rechte übertragen wurden.
Der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises hat folgende Ausschüsse gebildet, die im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs im Auftrag des Kreistags Beschlüsse vorbereiten oder endgültig fassen: