50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Die Betreuungsstelle für Zuwanderer ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den verschiedenen Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises.
Die einzelnen Ortschaften sind unter den Orientierungshelfern (Sozialarbeit) und den Sachbearbeitern aufgeteilt, wodurch jeder Flüchtling einen zentralen Ansprechpartner hat.
Die Flüchtlinge haben die Möglichkeit während der Sprechstunden die Betreuungsstelle in Homberg aufzusuchen. Dort sind auch die beiden Dolmetscher anwesend. Oder aber sie nutzen die Sprechstunden in ihren Heimatorten, die regelmäßig von den Sozialarbeitern abgehalten werden.
So lange das Asylverfahren andauert, ist die Betreuungsstelle für Zuwanderer Ansprechpartner. Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels endet die Zuständigkeit der Sozialverwaltung.
Außerdem ist die Betreuungsstelle Anlaufpunkt für Spätaussiedler.
Des Weiteren befindet sich in der Betreuungsstelle der Bereich der Krankenhilfe. Hier erhalten die Asylsuchenden/Flüchtlinge Hilfe in Krankheitsfällen. Die Asylsuchenden/Flüchtlinge erhalten während ihres Asylverfahrens keine gesetzliche Krankenversorgung sondern lediglich Schmerz- und Akutbehandlung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.