Beratung zum Volljährigenunterhalt
Die Zuständigkeiten richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Ihren direkten Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der nachstehenden Aufzählung:
Für Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Körle, Malsfeld, Niedenstein, Ottrau, Schrecksbach: Frau Zettl
Für Gudensberg und Homberg: Frau Lampe
Für Borken (A-V): Frau Schneider
Für Borken (W-Z), Morschen, Neuental, Neukirchen, Spangenberg, Wabern: Frau Jaeger
Für Fritzlar und Jesberg: Frau Hermann
Für Frielendorf, Oberaula, Schwalmstadt, Schwarzenborn und Willingshausen:
Für Felsberg, Gilserberg, Guxhagen und Melsungen: Frau Obst
Gemäß § 18 Abs. 4 SGB VIII hat ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Jugendamt.
DATENSCHUTZ
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Datenschutz-Grundverordung (DSGVO). Diese können Sie unter dem folgend Link aufrufen:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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Kontakte:
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)