Förderprogramm Obstbäume
Update vom 13.12.2024: Das Förderprogramm ist beendet, die zur Verfügung stehenden Mittel sind erschöpft! Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Obstbäume prägen seit vielen Jahrhunderten traditionell unser Landschaftsbild und werden leider in unseren Gärten seltener und oft durch sogenannte Schottergärten ersetzt. In der Folge fehlen vielen Insekten und Vögeln die Lebensräume – die Vielfalt der Natur schwindet immer mehr. Insbesondere für Bienen und Hummeln sind Obstbäume eine wichtige Nahrungsquelle. Um dem Artenschwund entgegenzuwirken, fördert der Schwalm-Eder-Kreis künftig im Kreisgebiet die Neuanpflanzung von Obst- und Walnussbäumen.
Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 01.06.2022 einen Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen- oder Walnussbaum neu anpflanzt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Die Förderung beträgt 15 Euro beziehungsweise 25 Euro je förderfähigem Obst- oder Walnussbaum.
Folgende Kriterien sind bei der Beantragung zu beachten: Der Kauf der Bäume muss bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Fachbetrieb oder -händler erfolgen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die dauerhaft im Schwalm-Eder-Kreis ihren 1. Wohnsitz haben. Maximal werden 2 förderfähige Obst- oder Walnussbäume gemäß der Richtlinie gefördert.
Die genauen Förderkriterien sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm endet nach Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, spätestens am 31.12.2024.
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