Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen
Neues Förderprogramm für den Schwalm-Eder-Kreis: Am 22.03.2022 hat der Schwalm-Eder-Kreis ein neues Programm zur Förderung von Mini-PV-Anlagen gestartet. Mit Wirkung vom 13.12.2022 wurde das Förderprogramm bis zum 31.12.2024 verlängert.
Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 22.03.2022 eine Mini-PV-Anlage bei einem Händler aus dem Schwalm-Eder-Kreis käuflich erwirbt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Die Antragstellung unter Vorlage aller erforderlicher Unterlagen muss spätestens 6 Monate nach dem Kauf erfolgen. Die Förderung beträgt 75 Euro bis maximal 200 Euro pro installierter Mini-PV-Anlage.
Die genauen Förderkriterien sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm endet nach Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, spätestens am 31.12.2024.
Die Antragsunterlagen zum Download finden Sie rechts unter "Weitere Informationen" oder können bei der Kreisverwaltung, Dezernat für Energie und Klimaschutz unter Tel. 05681/775-2074 angefordert werden.
Ansprechpartner