Förderprogramm Haushaltsgeräte
Update vom 13.12.2024: Das Förderprogramm ist beendet, die zur Verfügung stehenden Mittel sind erschöpft! Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.
Nachdem das Förderprogramm für sparsame Geräte im vergangenen Jahr am 15.12.2021 erfolgreich beendet wurde und die Nachfrage aus der Bevölkerung nach wie vor sehr groß ist, wird das Programm für Haushaltsgeräte in angepasster Version neu aufgelegt.
Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 01.06.2022 eine vorhandene Geschirrspülmaschine, eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner oder ein Kühl-/Gefriergerät durch den Kauf eines entsprechenden Neugerätes ersetzt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Weiterhin wird auch der Austausch eines alten Ceran-, Glaskeramik- oder Massekochfeldes mit mindestens vier Kochzonen gegen ein neues Induktionskochfeld gefördert. Die Förderung beträgt 50 Euro pro Gerät. Wird zusätzlich der Nachweis über 100 Prozent Ökostrombezug erbracht, werden pro Gerät sogar 75 Euro ausgezahlt. Mit dieser Förderung soll die Rate des Austauschs alter Geräte im Schwalm-Eder-Kreis deutlich erhöht und zum Bezug von Ökostrom motiviert werden.
Folgende Kriterien sind bei der Beantragung zu beachten: Der Kauf der Geräte muss bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Fachbetrieb oder -händler erfolgen, die Geräte müssen gemäß der neuen, ab 01.03.2021 geltenden Energieeffizienzklassen wie folgt eingestuft sein: Für die Waschmaschine gilt A oder B und zusätzlich muss eine Mindestschleuderdrehzahl von 1.300 UpM (Umdrehungen pro Minute) erreicht werden. Förderfähige Kühl-/Gefriergeräte müssen in die Energieeffizienzklassen A bis D, Geschirrspülmaschinen in die Klassen A bis C und Wäschetrockner in die Kategorie A+++ eingestuft sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die dauerhaft im Schwalm-Eder-Kreis ihren 1. Wohnsitz haben. Maximal werden 2 förderfähige Geräte pro Antragsteller gemäß der Richtlinie gefördert, wobei je nur eine Waschmaschine, eine Geschirrspülmaschine, ein Kühl-/Gefriergerät, ein Wäschetrockner bzw. ein Induktionskochfeld gefördert werden kann.
Die genauen Förderkriterien sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm endet nach Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, spätestens am 31.12.2024.
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