Energiesparkonzept des Schwalm-Eder-Kreises
Maßnahmenpaket zum Energiesparen
Am 23. Juni dieses Jahres hat der Bundeswirtschaftsminister die zweite Stufe des „Notfallplan Gas“ ausgerufen. Die Alarmstufe sieht ein verschärftes Maßnahmenpaket vor, welches konkrete Verordnungen und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten formuliert. Ziel ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 15 Prozent, um die Gasversorgung insbesondere für den kommenden Winter zu sichern und eine Gasmangellage abzuwenden. Die Einsparungen sollen in einem allgemeinen Kraftakt von Jedem, ob öffentliche Hand, Bürgerinnen und Bürger oder von der Wirtschaft, zusammen geleistet werden.
Zur Umsetzung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zwei Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die kurzfristigen Maßnahmen sind am 1. September in Kraft getreten und gelten bis Ende Februar 2023. Die mittelfristigen Energiesparmaßnahmen treten am 1. Oktober in Kraft.
Die Verordnungen regeln die effiziente Energienutzung und formulieren Sparmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Höchsttemperaturen für Räume in öffentlichen Gebäuden, vorübergehende Aussetzung von verbindlichen Mindesttemperaturen in Mietswohnungen sowie die verpflichtende Durchführung einer Heizungsprüfung und eines hydraulischen Abgleichs für bestimmte Liegenschaften. Die Maßnahmen gelten für die öffentliche Hand, private Haushalte und Unternehmen.
Für mehr Informationen und konkrete Bestimmungen können Sie die vollständigen Gesetzestexte rechts unter "Weitere Informationen" nachlesen.
Energiesparmaßnahmen des Kreises
Angesichts der kritischen Gasversorgungslage, der sich zuspitzenden Energiepreise und nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Erderwärmung hat der Schwalm-Eder-Kreis sein umfangreiches Energiekonzept zusätzlich mit einem Maßnahmenkatalog zur Verringerung der Gas- und Stromverbräuche.
Der Maßnahmenkatalog des Kreises setzt sich aus den vom Bund verbindlich vorgeschriebenen Mindestmaßnahmen zur Gaseinsparung nach der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) und weiteren eigenverantwortlichen Handlungsweisen zusammen. Nach eingehender und intensiver Evaluation, unter Berücksichtigung der Kriterien von Wirtschaftlichkeit und des realen Einsparungspotentials haben wir ein umfangreiches und flexibel anpassbares Energiesparkonzept mit sinnvollen Maßnahmen zusammengestellt. Einige Bestimmungen sind schon länger Teil unseres Energiemanagements, welche aus unserem bereits in der Vergangenheit ausgeprägt betriebenen Klimaschutz hervorgehen. Darüber hinaus orientieren und messen wir uns regelmäßig an den Energiesparkonzepten des Hessischen Städtetags und anderer Kreise und optimieren unser Konzept falls nötig. Die unten aufgeführten Schritte sind, auf Grund der derzeitigen Lage, nur ein Ausschnitt und stellen nicht den gesamten Umfang der möglichen und konzipierten Maßnahmen dar.
Heizen und Lüften
Alle Energieträger verzeichnen einen starken Preisanstieg. Aus diesem Grund werden in den kreiseigenen Liegenschaften die Raumtemperaturen begrenzt. In Büroräumen wird die maximal zulässige Raumtemperatur gemäß aktuell gültiger Kurzfristverordnung (EnSikuMaV) zum Beispiel auf 19 Grad Celsius reduziert. In Unterrichtsräumen von Schulen wird die maximale Raumtemperatur unter Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie auf 20 Grad Celsius begrenzt. Als weitere Sparmaßnahme bleibt die Verwaltung zwischen den Jahren geschlossen.
Richtiges Lüften beeinflusst den Energieverbrauch. Die Nutzer der kreiseigenen Liegenschaften werden anhand der unten erwähnten Flyer über das richtige Lüftungsverhalten informiert. In vielen Schulen sind bereits zentrale oder dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmezurückgewinnung vorhanden. In diesen Klassenräumen muss für einen optimalen Luftaustausch nicht herkömmlich gelüftet werden.
Künftig werden Gasheizungen weiterhin durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ausgetauscht und der Wärmeverbrauch durch Fortsetzung der energetischen Gebäudesanierungen reduziert.
Strom
Um den Strombezug zu verringern und dadurch einen Beitrag gegen die Verknappung auf dem Strommarkt zu leisten, werden auch für den Strom Energiesparvorgaben formuliert. Nicht benötigte elektrische Verbraucher werden ausgeschaltet. Um Standby-Verbräuche zu vermeiden, werden Netzsteckern direkt nach der Nutzung der Geräte von der Steckdose getrennt. Die Beleuchtung wird ausgeschaltet, soweit es die Nutzung und die Verkehrssicherheit zulässt. Der bereits in der Vergangenheit begonnene Leuchtmittelaustausch gegen LED wird intensiviert.
Bewusstseinsbildung
Der Kreis nimmt seine Verantwortung als Vorbild sehr ernst. Mit dem Ziel zu informieren und einen bewussteren Umgang mit Energie zu fördern, wurde ein Energiesparflyer für die Verwaltungsmitarbeiter sowie ein weiterer Flyer zur Verteilung an alle Schülerinnen und Schüler, Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter und Lehrkräfte entwickelt und großflächig verteilt. Der Flyer informiert über Einsparmöglichkeiten beim täglichen Heizen und Lüften sowie über leicht umsetzbare Maßnahmen zur Verringerung des Stromverbrauchs.
Bereits seit vielen Jahren engagiert sich der Kreis aktiv im Bereich Energie und Klimaschutz. Zur weiteren Sensibilisierung und um einen bewussteren Umgang mit Umwelt, Ressourcen und Energie durch Schülerinnen und Schüler zu erreichen, findet jährlich der kreisweite Umwelttag statt. Auch unser Klimaschutzpreis trägt der Informationsvermittlung von Schülern, Vereinen und Bürgern hinsichtlich Klima und Energieverbrauch bei.
Als Anreiz zur nachhaltigen Energienutzung bietet der Kreis verschiedene Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger an. Hierzu zählt die Förderung für energieeffiziente Haushaltsgeräte, die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Installation von Mini-PV-Anlagen und Wandladestationen.
In einem Kooperationsprojekt mit der Landesenergieagentur des Landes Hessen besteht seit 2019 für alle Bürgerinnen und Bürger das kostenlose Angebot der Energieimpulsberatung. Dabei wird zu mittel- und längerfristigen energetische Sanierungsmöglichkeiten am eigenen Wohngebäude sowie zu Fördermöglichkeiten beraten.
Leitbild
Der Schwalm-Eder-Kreis hat sich Energie- und klimapolitischen Leitbild das Ziel gesetzt, die kreiseigenen Liegenschaften bis 2025 bilanziell klimaneutral zu betreiben. Dieses Ziel konnte im Jahr 2020 vorzeitig erreicht werden.
Dezernent
Energiebeauftragter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter