Wohngeld Weiterleistungsantrag (Lastenzuschuss)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.5 - Wohngeldbehörde
Freiheiter Str. 29
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Dem ausgefüllten Weiterleistungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
- gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (zum Beispiel bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
- Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung
Kontakte:
Zuständig für: Edermünde, Homberg N – Z, Knüllwald, Niedenstein und Schwarzenborn
05681/775-4977
Zuständig für: Felsberg, Ottrau, Wabern, und Willingshausen
05681/775-4987
Zuständig für: Fritzlar A – J, Schrecksbach und Heimbewohner S – T
05681/775-4990
Zuständig für: Schwalmstadt M - R und Heimbewohner C - H
05681/775-4980
Zuständig für: Neuental, Neukirchen und Heimbewohner U – Z
05681/775-4975
Zuständig für: Guxhagen, Morschen, Schwalmstadt S – Z und Heimbewohner I – L
05681/775-4988
Zuständig für: Bad Zwesten, Frielendorf, Malsfeld und Spangenberg
05681/775-4986
Zuständig für: Gilserberg, Körle, Oberaula und Heimbewohner M – R
05681/775-4981