Ermäßigung von den KiTa-Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.10 - Frühkindliche Förderung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte:
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
05681/775-5203
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
05681/775-5208
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Frielendorf, Gilserberg, Gudensberg, Knüllwald, Neukirchen, Oberaula, Ottrau
05681/775-5204
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Borken, Guxhagen, Jesberg, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Wabern
05681/775-5202
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Homberg, Körle, Morschen, Spangenberg
05681/775-5201
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Niedenstein, Schrecksbach, Schwalmstadt, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-5200
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Felsberg
05681/775-5196
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde und Fritzlar
05681/775-5235