Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Wohngeld haben oder
- Sie die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder dem Ihrer Familie decken können.
-
Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen und KiTas
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an Ausflügen und ein oder mehrtägigen Fahrten von Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflegeeinrichtungen. Klassenfahrten müssen dabei im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen. - Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Kita und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Geltungsdauer:
0 - 12 Monate
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Gesetzlich ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.
0 - 3 Monate
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Abgabe:
kostenfrei
Anträge / Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nei
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nei
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
§§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Rechtsbehelf
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Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Was muss ich mitbringen?
Im Allgemeinen können folgende Bedingungen gelten:
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- Ausgefüllter Antrag oder Bedarfsmeldung (als PDF oder in Schriftform)
Im Allgemeinen können folgende Bedingungen gelten:
- Beziehende bestimmter Sozialleistungen: In der Regel haben Familien mit niedrigem Einkommen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, den Teilhabeleistungen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Erforderliche Bedarfe: Ein Antrag kann gestellt werden, wenn bestimmte Bedarfe vorliegen, wie z. B. für Schulausflüge, Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Lernförderung, Schülerbeförderungskosten oder auch für die Teilnahme an Kultur, Sport oder Freizeitangeboten.
- Bescheid über Bezug von Wohngeld, Einkommens oder Vermögensnachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Bei Schülerinnen und Schüler: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Im Falle einer Stellvertretung: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)