Beratung und Information zum Kindeswohl im Sport
In den vergangenen Jahren sind bundesweit zahlreiche Fälle von Gewalt und sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen bekannt geworden und haben zu einer breiten öffentlichen Aufmerksamkeit geführt. Besondere Betroffenheit hat ausgelöst, dass ein hoher Prozentsatz dieser Vorkommnisse in der Familie des Kindes, in der Schule oder auch in der Jugendarbeit und beim Sport stattgefunden hat.
In der Folge wurde das Bundeskinderschutzgesetz erarbeitet und verabschiedet, dessen Ziel es ist, Kinder und Jugendliche in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens besser vor Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, zu schützen.
Diese gesetzlichen Regelungen betreffen auch die Jugendarbeit in den Vereinen.
Sportvereine sind eine wichtige Säule der Kinder- und Jugendarbeit. Durch die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen und die öffentliche Förderung, die den Sportvereinen in unterschiedlichem Umfang und auf verschiedene Art und Weise zuteilwird, sind diese Teil der Schutzgemeinschaft und verpflichtet, sicherzustellen, dass weder haupt- noch neben- oder ehrenamtliche Personen beschäftigt oder ehrenamtlich eingesetzt werden, die wegen einer der in Paragraf 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII genannten Straftaten vorbestraft sind.
In Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sind die Jugendämter zum Abschluss von Vereinbarungen gemäße Paragraf 72a SGB VIII mit Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen verpflichtet. Die Vereinbarungen müssen mit jedem einzelnen Verein abgeschlossen werden.
Es ist also nicht möglich, die Vereinbarungen für die Jugendarbeit im Sport mit dem Sportkreis oder dem Landessportbund für alle angeschlossenen Sportvereine abzuschließen.
Darüber hinaus können Sportvereine noch mehr für den präventiven Schutz für Kinder- und Jugendliche tun und gemeinsam mit der Sportjugend Konzepte für ihren Verein erarbeiten oder mit der Jugendförderung Präventionsprogramme mit den Kindern und Jugendlichen umsetzen.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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