Wohngeld Erhöhungsantrag (Lastenzuschuss)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.5 - Wohngeldbehörde
Freiheiter Str. 29
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
andere Downloads
Was muss ich mitbringen?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Kontakte:
Zuständig für: Edermünde, Homberg N – Z, Knüllwald, Niedenstein und Schwarzenborn
05681/775-4977
Zuständig für: Felsberg, Ottrau, Wabern, und Willingshausen
05681/775-4987
Zuständig für: Fritzlar A – J, Schrecksbach und Heimbewohner S – T
05681/775-4990
Zuständig für: Schwalmstadt M - R und Heimbewohner C - H
05681/775-4980
Zuständig für: Neuental, Neukirchen und Heimbewohner U – Z
05681/775-4975
Zuständig für: Guxhagen, Morschen, Schwalmstadt S – Z und Heimbewohner I – L
05681/775-4988
Zuständig für: Bad Zwesten, Frielendorf, Malsfeld und Spangenberg
05681/775-4986
Zuständig für: Gilserberg, Körle, Oberaula und Heimbewohner M – R
05681/775-4981