Frühförderung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.
Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Hessen vereinbart.
Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Hessen nach § 46 Absatz 4 SGB IX wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.
Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Hessen vereinbart.
Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Hessen nach § 46 Absatz 4 SGB IX wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Für den Beginn der Maßnahmen gibt es keine feste Frist.
Früherkennung und Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in die Schule.
Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an eine Heilpädagogische Frühförderstelle, eine Interdisziplinären Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Hessen. Je früher Sie sich beraten lassen, um so besser ist es.
Früherkennung und Frühförderung kann mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und endet spätestens mit der Aufnahme in die Schule.
Wenn Sie Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger oder an eine Heilpädagogische Frühförderstelle, eine Interdisziplinären Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Hessen. Je früher Sie sich beraten lassen, um so besser ist es.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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4 Wochen
Eingliederungshilfe Schwalm-Eder-Kreis
Entengasse 7
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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weiterführende Links