Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen (Weidetierschutz) - Beratung und Information
Zur Verhinderung von Wolfsangriffen auf Nutztiere in Weidehaltung können Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter geeignete Präventionsmaßnahmen vornehmen.
Zuwendungen für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen können für verschiedene Maßnahmen beantragt und gefördert werden, soweit die Anforderungen über den Grundschutzes hinaus - gemäß der Richtlinie Weidetierschutz - erfüllt sind (zum Beispiel Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender Schutzzäune, Errichtung von Untergrabeschutz, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Anschaffung von Herdenschutzhunde).
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 83.1 - Agrarumweltprogramme (AUP)
Schladenweg 39
34560
Fritzlar
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: