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Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Südhessen: Das gilt es zu beachten

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Veröffentlicht am: 28.06.2024

Foto zur Pressemeldung "Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Südhessen: Das gilt es zu beachten" Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises gibt Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger gegen Ausbreitung

Am 15. Juni wurde ein krank erlegtes Wildschwein im Landkreis Groß‐Gerau positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Zudem wurden weitere Fälle von ASP in räumlicher Nähe zum ersten Fall bestätigt. Vor diesem Hintergrund ruft das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zu erhöhter Achtsamkeit auf und gibt nachfolgende Verhaltenshinweise.

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine hochinfektiöse Erkrankung, die auch Hausschweine befallen kann und die in der Regel zum Tod der Tiere führt.

Wichtig zu wissen: Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise betroffenem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Die Übertragung der ASP von Schwein zu Schwein erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Daher sind sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch eine Vorbereitung auf den Ausbruchsfall äußerst wichtig.

Hinweise für alle Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten in Wald und Flur auf den Wegen zu bleiben, um Wildschweine nicht aufzuscheuchen und ihren Bewegungsradius unnötig zu vergrößern. Hunde sind unbedingt anzuleinen.

Zudem sollten Speisereste nur in Abfallbehältern mit Deckel entsorgt bzw. Speisereste zur Entsorgung wieder mit nach Hause genommen werden.

Von toten oder offensichtlich kranken Wildschweinen ist Abstand zu haltenund umgehend das Veterinäramt unter Tel. 05681-775 5308 (am Wochenende Ansage der Notfallbereitschaft) oder veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de  zu kontaktieren und den Fund- bzw. Sichtungsort möglichst präzise anzugeben (z. B. mit GPS-Koordinaten).

Hinweise für Jägerinnen und Jäger

Jägerinnen und Jäger sind dazu aufgefordert, vermehrt auf sogenannte Indikatortiere wie Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild zu achten, diese dem Veterinäramt mit Koordinaten der Fundorte zu melden und den Kadavern Tupferproben zu entnehmen.

Hinweise für Schweinehaltungen

Alle Schweinehaltungen im Schwalm-Eder-Kreis sollten zum aktuellen Zeitpunkt ihre Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben überprüfen und gegebenenfalls nachbessern und anpassen. Dies betrifft neben gewerblichen Schweinehaltungen auch alle Hobbyhaltungen, wie z.B. auch die Haltungen von Mini-Pigs. Die „ASP‐Risikoampel“ der Universität Vechta kann Halterinnen und Haltern helfen, eventuelle Lücken in ihren Vorsorgemaßnahmen zu finden. Sie ist unter www.risikoampel.uni-vechta.de verfügbar.

Ein Infoblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP kann über die Startseite der Homepage des Landkreises „Informationen ASP“ heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auch beim Hessischen Landwirtschaftsministerium unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest.

 
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