Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Europabad Schwalmstadt
HAUSHALTSSATZUNG
des
ZWECKVERBANDES „Europabad Schwalmstadt“
für die Haushaltsjahre 2 0 1 8 und 2 0 1 9
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) in Verbindung mit §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I, S. 178), hat die Verbandsversammlung am 13.03.2018 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2 0 1 7 – 2 0 1 8 beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird
im Ergebnishaushalt | 2018 | 2019 | |
im ordentlichen Ergebnis | |||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 665.067 EUR | 697.703 EUR | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 665.067 EUR | 697.703 EUR | |
mit einem Saldo von | 0 EUR | 0 EUR | |
im außerordentlichen Ergebnis | |||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | 0 EUR | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | 0 EUR | |
mit einem Saldo von | 0 EUR | 0 EUR | |
ausgeglichen. | |||
im Finanzhaushalt | 2018 | 2019 | |
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR | |
und dem Gesamtbetrag der | |||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 550.450 EUR | 552.100 EUR | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 662.000 EUR | 656.000 EUR | |
mit einem Saldo von | -111.550 EUR | -103.900 EUR | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 50.450 EUR | 52.100 EUR | |
mit einem Saldo von | -50.450 EUR | -52.100 EUR | |
mit einem Zahlungsmittelbedarf des HHJ von | -162.000 EUR | -156.000 EUR |
§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5 Der Umlagebedarf des Gesamthaushaltes wird entsprechend der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt:
SCHWALM-EDER-KREIS 65 %
2018 | 2019 |
620.114 EURdavon Ergebnishaushalt 275.714 EUR davon Finanzhaushalt 344.400 EUR | 642.831 EURdavon Ergebnishaushalt 297.616 EUR davon Finanzhaushalt 345.215 EUR |
STADT SCHWALMSTADT 35 %
2018 | 2019 |
360.311 EURdavon Ergebnishaushalt 154.261 EUR davon Finanzhaushalt 206.050 EUR | 372.539 EURdavon Ergebnishaushalt 165.654 EUR davon Finanzhaushalt 206.885 EUR |
Die Umlage (ohne Schuldendiensterstattung) wird fällig mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 1. des laufenden Monats.
Der Schuldendienst wird zu den entsprechenden Zahlungsterminen bei den Verbandsmitgliedern zur Erstattung angefordert.
§ 6 Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
34613 Schwalmstadt, 13.03.2018
ZWECKVERBAND
Europabad Schwalmstadt
(Kaufmann)
Erster Kreisbeigeordneter und
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2018 / 2019 mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Europabad Schwalmstadt“ liegt gem. § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
vom 02. bis 06. Juli 2018 und
vom 09. bis 10. Juli 2018
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme in der Bürgerinformation des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Gebäude A und bei der Stadtverwaltung Schwalmstadt (Rathaus Treysa, Zimmer 5) aus.
34576 Homberg (Efze), 30. Juni 2018
Zweckverband
Europabad Schwalmstadt
Kaufmann,
Erster Kreisbeigeordneter und
Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung