Gesamtabschluss des Schwalm-Eder-Kreises für das Hj. 2017
Öffentliche Bekanntmachung des Schwalm-Eder-Kreises
Gesamtabschluss des Schwalm-Eder-Kreises für das Haushaltsjahr 2017
Der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises hat in seiner Sitzung am 21. September 2020 den Gesamtabschluss 2017 des Schwalm-Eder-Kreises gemäß § 52 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen und dem Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Entlastung erteilt. Die Beschlüsse des Kreistags lauten:
- Der Kreistag beschließt den von der Rechnungsprüfung bestätigten Gesamtabschluss 2017 des Schwalm-Eder-Kreises vom 15. Oktober 2018 in der vorliegenden Form und Fassung.
- Der Kreistag erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung.
Gemäß § 114 Absatz 2 HGO wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gesamtabschluss des Schwalm-Eder-Kreises für das Haushaltsjahr 2017 mit Anhang und den übrigen Anlagen
vom 28. September bis 02. Oktober 2020 und
vom 05. bis 06. Oktober 2020
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme in der Bürgerinformation des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Gebäude A, ausliegt.
Hinweis:
Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.schwalm-eder-kreis.de über die Menüpunkte Bürgerservice – Dienstleistungen A bis Z - Gesamtabschluss – einzusehen.
34576 Homberg (Efze), 21. September 2020
DER KREISAUSSCHUSS
DES SCHWALM-EDER-KREISES
BECKER
Landrat
Öffentliche Bekanntmachung