Sitzung Jugendhilfeausschuss
Das SGB VIII regelt, dass für jedes Jugendamt ein Jugendhilfeausschuss zu bilden ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gehören dem Jugendhilfeausschuss mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft im Schwalm-Eder-Kreis, demnach Mitglieder des Kreistags an.
Der restliche Anteil von 2/5 der stimmberechtigten Mitglieder wird vom Kreistag auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Wohlfahrts- sowie der Jugendverbände gewählt.
Die Satzung für das Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie aktuell 12 beratende Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Interessengruppen angehören.
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses ist der Erste Kreisbeigeordnete.