Sitzung Jugendhilfeausschuss
Das SGB VIII regelt, dass für jedes Jugendamt ein Jugendhilfeausschuss zu bilden ist.
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gehören dem Jugendhilfeausschuss mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft, im Schwalm-Eder-Kreis demnach die Kreistagsmitglieder, an.
Der restliche Anteil der stimmberechtigten Mitglieder wird vom Kreistag auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Wohlfahrtsverbände sowie der Jugendverbände gewählt.
Die Satzung für das Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie aktuell 12 beratende Mitglieder als Vertreter und Vertreterinnen von Institutionen und Interessengruppen angehören.
Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses ist der Erste Kreisbeigeordnete.