Förderung Öffentlicher Bibliotheken in 2024
In Hessen stehen jedes Jahr Landesmittel zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken zu Verfügung. In erster Linie werden sie für die Durchführungen von Bibliotheksbauten, für die Anschaffung von Bibliothekseinrichtungen oder für Bibliotheks-EDV zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auch Gelder für die Medienbeschaffung bereit gehalten.
Die Hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken leistet:
Fachliche Beratung förderungswürdiger Maßnahmen (Bau und Einrichtung, EDV, Bestandsergänzung).
Beratung bei der Projekterarbeitung und -durchführung.
Förderanträge können bis zum 15.02.2024 an die Hessische Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken, per Mail an fachstelle-hlb@hs-rm.de gestellt werden.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken.