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60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

Dienstleistungen:

Ihre Kontakte:

05681/775-6025
05681/775-6034
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05681/775-6020
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05681/775-6038
05681/775-6024

Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Ute Becker-Eike
Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
05681/775-6025

Frau Aljona Kistner
Zuständig für: Felsberg, Malsfeld
05681/775-6035

Frau Tanja Marx
Zuständig für: Guxhagen, Körle
05681/775-6020


Herr Christoph Riedemann
Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern
05681/775-6032

Herr Dieter Rininsland
Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn
05681/775-6023

Frau Christa Thein
Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein
05681/775-6038


Herr Bernd Wenderoth
Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen
05681/775-6024


Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

Frau Martina Hellmuth
05681/775-6027

Frau Stephanie Jacob-Clobes
05681/775-6026

Frau Ina Reich-Ritter
05681/775-6029


Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

Frau Anika Dreimanis
Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-6034

Frau Jeanny Meschkat
05681/775-6031


Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 16:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.