Beratung zu Zuschüssen oder Beihilfen für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Klassenfahrten
Nehmen Kinder gering verdienender Eltern an einer Kinder- und Jugendfreizeit teil, kann unter Umständen ein Zuschuss aus Mitteln des Kreises oder des Landes Hessen gewährt werden. Das Jugendamt berät über die Möglichkeiten und bearbeitet die Anträge. Gleiches gilt für Klassenfahrten in die kreiseigenen Häuser auf Sylt und in Schönau am Königssee.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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