Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53.8 - 53.8 - Tierschutz und Tiergesundheit
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
- die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- § 7 Bundesartenschutzverordnung
- Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
Kontakte: