Hilfe zur Pflege stationär - Beratung und Information
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Pragrafen 61- 66 in Verbindung mit Paragrafen 19 und 27 b Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) erhalten.
Die Pflegekasse stellt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen den Pflegegrad fest.
Voraussetzung für die Übernahme von Heimpflegekosten aus Mitteln der Sozialhilfe ist das Vorliegen eines Pflegegrades, mindestens Pflegegrad 2.
Alleinstehende haben vorrangig ihr gesamtes Einkommen zur Deckung der Pflegekosten einzusetzen. Bei Ehepaaren, wo nur ein Partner in einer Einrichtung aufgenommen werden muss, erfolgt die Übernahme der Pflegekosten unter Anrechnung eines Kostenbeitrages aus den gemeinsamen Einkünften der Eheleute unter Berücksichtigung der Ausgaben, die der zu Hause verbleibende Partner weiterhin zu leisten hat.
Zur Bestreitung persönlicher Bedürfnisse erhalten die Heimbewohner einen monatlichen Barbetrag sowie eine monatliche Bekleidungspauschale.
Das Antragsformular, welchem eine Checkliste über die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen beigefügt ist, können Sie hier abrufen: Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe.
Der Schwalm-Eder-Kreis ist zuständig für alle Personen, die vor der Heimaufnahme ihren letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises hatten. Unabhängig, in welchem Ort die Heimaufnahme stattfindet. Leben Sie bereits in einer Einrichtung, so ist der Antrag an den Sozialhilfeträger zu senden, in dessen Bereich Sie direkt vor der Heimaufnahme in die Einrichtung gelebt haben.
Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen nach dem SGB XII frühestens ab Bekanntwerden (Anruf, Mail oder Schreiben) bei der Behörde erbracht werden können.
Die Verhandlung der Pflegesätze und die Investitionskosten für die stationären Einrichtungen sowie der Abschluss von Versorgungsverträgen werden ebenfalls in dieser Arbeitsgruppe verhandelt.
Zuständigkeiten
Christiane Brozda
Alten- und Pflegeheim Blumenhain (Borken), KIKRA Gilserberg (Gilserberg), Seniorenpflege am Sonnenhang (Schwarzenborn), alle Einrichtungen innerhalb von Stadt und Landkreis Kassel
Markus Dieling
Pflegesatzverhandler
Sina Dühning
newcare home Gensungen (Felsberg), Diakoniezentrum Frielendorf (Frielendorf), alle Einrichtungen innerhalb des Landkreises Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg sowie Waldeck-Frankenberg
Teresa Geißer
newcare home Felsberg (Felsberg), Altenzentrum Eben-Ezer (Gudensberg)
Hanna Hilgenberg
Seniorenresidenz Papillon (Homberg), AWO-Altenzentrum Homberg (Homberg), Seniorensitz Wittich (Niedenstein), AWO-Altenzentrum Niedenstein (Niedenstein), AWO-Altenzentrum Spangenberg (Spangenberg), Phönix-Seniorenzentrum Hessenallee (Schwalmstadt), AWO-Altenzentrum Wabern (Wabern)
Johannes Juranek
AWO-Altenzentrum Melsungen (Melsungen), Alten- und Pflegeheim St. Martin (Neukirchen), Alten- und Pflegeheim „Schwalmgrund“ (Schrecksbach), Alten- und Pflegeheim „Schöne Aussicht“ (Schrecksbach)
Michaela Nickel
Alten- und Pflegheim „St. Marien“ (Homberg), Verein praktische Lebenshilfe (Malsfeld), Alten- und Pflegeheim Bischoff (Neukirchen), Wohnpflegeheim PTR Bischoff (KoCoMo), Seniorenzentrum Treysa (Schwalmstadt), Seniorenzentrum Haus Wagnergasse (Schwalmstadt), alle Einrichtungen innerhalb des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis und alle anderen Heime innerhalb und außerhalb Hessen
Manuela Zülch
DRK-Seniorenzentrum Kellerwald (Jesberg), DRK-Seniorenzentrum Schwalmwiesen (Schwalmstadt), DRK-Seniorenzentrum Schwalmberg (Schwalmstadt)
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