Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
Es gibt sie in folgenden Formen:
- ambulant
- als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen
- körperlich nicht begründbare Psychosen
- seelische Störungen als Folge von
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Anfallsleiden oder
- von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Suchtkrankheiten
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Familienwegweiser>Kinder- und Jugendhilfe: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe Schwalm-Eder-Kreis
Entengasse 7
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kontakte:
Zuständig kreisweit für Bedarfsermittlung und Hilfepläne
05681/775-5075
Zustädig für Körle, Niedenstein, Spangenberg und Schwalmstadt
05681/775-5071
Zuständig für: Bad Zwesten, Frielendorf, Jesberg, Gilserberg, Guxhagen, Homberg (Efze), Knüllwald, Malsfeld, Morschen, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-5072
Zuständig kreisweit für Bedarfsermittlung und Hilfepläne
05681/775-5077
Zuständig für: Edermünde, Felsberg, Gudensberg, Melsungen
05681/775-5074