Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Kosten an.
Abgabe:
kostenfrei
Was muss ich mitbringen?
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- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Kontakte:
Zuständig für die Kommunen: Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwalmstadt (nur WG Dina-Zöllner-Weg), Schwarzenborn, Willingshausen (Vormundschaften)
05681/775-5128
Zuständig für die Kommunen: Fritzlar, Jesberg, Wabern (Beistandschaften)
05681/775-5120
Führung des Sorgeregisters, Negativatteste (Beistandschaften)
05681/775-5121
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
05681/775-5122
Zuständig für die Kommunen: Fritzlar, Knüllwald, Niedenstein, Spangenberg (Vormundschaften)
05681/775-5123
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
05681/775-5129
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)
05681/775-5126