Saisonkennzeichen beantragen
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Grundgebühr beträgt 27,90€.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. SEPA Mandat
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
- bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
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